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Veröffentlichungspflicht gemäß CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Gemäß dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz sind wir als Unternehmen verpflichtet, die Kennzahlen bezüglich des CO2-Austoßes offen zu legen.

Ab sofort finden Sie auf unserer Webseite detaillierte Angaben zu den CO2-Kennzahlen unserer Versorgungen. Wir sind bestrebt, unseren Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten und setzen uns aktiv für eine noch nachhaltigere Erzeugung ein.

Durch die Nutzung unserer umweltfreundlichen Nah- und Fernwärme und dem somit geringen CO2-Ausstoß tun Sie bereits etwas aktiv für den Klimaschutz und für Ihren ökologischen Fußabdruck.

<link btn internal link in current>Veröffentlichungen <link btn internal link in current>Berechnungstool <link btn internal link in current>Brennstoffemissionen

<link btn internal link in current>Kosten für Emissionszertifikate <link btn internal link in current>Hinweis auf Erstattungsansprüche <link btn internal link in current>Rechtliches


Veröffentlichungen

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Berechnungstool gemäß Veröffentlichungen aufgrund des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes

Gemäß CO2-Kostenaufteilungsgesetz müssen wir Ihnen folgende Berechnungen auf Ihrer Wärmeabrechnung zu kommen lassen:

1. <link internal-link internal link in current>Brennstoffemissionen der Wärmelieferung in kg

2. <link internal-link internal link in current>Kohlendioxidkosten zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge

3. <link internal-link internal link in current>Heizwertbezogener Emissionsfaktor der Wärmeerzeugung

4. <link internal-link internal link in current>Energiegehalt der Wärmeerzeugung

5. <link internal-link internal link in current>Hinweis auf Erstattunsansprüche

Aufgrund unserer Erzeugungsstrukturen können wir Ihnen bei der Erstellung der Jahresabrechnung die Werte für das vergangene Jahr nicht mitteilen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen auf dieser Webseite ein <link internal-link internal link in current>Berechnungstool zu Verfügung, in dem Sie die Punkte 1. und 2. einfach selbst errechnen können.

Die Punkte 3. und 4. finden Sie in den oben aufgelisteten Veröffentlichungspflichten aufgeteilt in unsere verschiedenen Versorgungen.

Wie funktioniert das Berechnungstool?

Suchen Sie einfach den Emissionsfaktor Ihrer Erzeugung gemäß den oben genannten Veröffentlichungen und tragen Sie ihn in den Rechner ein. Zusätzlich benötigen Sie Ihren Wärmeverbrauch gemäß der Jahresabrechnung.

Berechnungstool:

<link btn internal link in current>Berechnung Mitteilungspflicht nach CO2KostAufG


Brennstoffemissionen der Wärmelieferung

Gemäß CO2KostAufG geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre individuellen Brennstoffemissionen der Wärmelieferung anhand Ihres Wärmeverbrauches zu berechnen. Diese können Sie sich ganz einfach anhand des oben verlinkten Berechnungstool errechnen.

Was sind die Brennstoffemissionen der Wärmelieferung?

Mit diesem Wert werden die absoluten CO2-Emissionen, die bei der Belieferung Ihres Gebäudes anfallen, angegeben.  Um die Brennstoffemissionen der Wärmelieferung zu ermitteln, wird der heizwertbezogene Emissionsfaktor der Versorgung benötigt. Dieser hingegen muss von uns jährlich anhand der Versorgungsstrukturen ermittelt werden.

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Kosten für Emissionszertifikate

Mit Fernwärme zu heizen ist umweltfreundlich und klimaschonend. Durch den minimalen Einsatz von fossilen Energieträgern fallen jedoch CO2-Emissionen an. Diese sind weitaus geringer als bei anderen Heizungsarten. Die daraus resultierenden CO2-Kosten geben wir in den meisten Versorgungen nicht an unsere Kunden weiter. Somit finden Sie auf Ihrer Wärmeabrechnung keine Angaben zum CO2-Preis.

Gemäß CO2KostAufG müssen wir Ihnen die Emissionspreise des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mitteilen. Diese werden Sie aber nicht auf Ihrer Wärmeabrechnung wiederfinden.

Folgende Festpreise gelten für Emissionszertifikate (CO2-Preis) laut nationalen Brennstoffemissionshandel:

01.01.2023 bis 31.12.2023   30,00 EUR je Tonne CO2   35,70 EUR je Tonne CO2 brutto*      
01.01.2024 bis 31.12.2024   45,00 EUR je Tonne CO2   47,60 EUR je Tonne CO2 brutto      
01.01.2025 bis 31.12.2025   55,00 EUR je Tonne CO2   65,45 EUR je Tonne CO2 brutto      
* inklusive aktuell gültige 19 % Mehrwertsteuer              

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Hinweis auf Erstattungsansprüche

Nach § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 CO2KostAufG besteht ein Erstattungsanspruch des Mieters über die CO2-Kosten an den Vermieter.


Rechtliches

<link https: www.bmwk.de redaktion de co2kostenaufteilung co2kostenaufteilung.html external-link-new-window internal link in current>Artikel der Bundesregierung bezüglich dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz

<link http: www.gesetze-im-internet.de co2kostaufg https: external-link-new-window internal link in current>CO2-Kostenaufteilungsgesetz


<link internal-link internen link im aktuellen>Häufig gestellte Fragen & Antworten